6. ORDENTLICHE MITGLIEDERVERSAMMLUNG vom 29. Mai bis 30. Juni 2020
INFOLGE COVID19-VORSCHRIFTEN ELEKTRONISCHE DURCHFÜHRUNG
Aufgrund der unsicheren Situation und damit die Geschäfte rechtmässig weitergeführt werden können, hat sich der Vorstand entschieden, von den Bestimmungen der eidgenössischen Verordnung (siehe auch: Sonderbestimmungen des Bundes zu Generalversammlungen) COVID-19-Verordnung 2 Art. 6a Gebrauch zu machen und gemäss der Sondervorschrift eine elektronische Abstimmung durchzuführen.
Nachfolgend die dazugehörigen Dokumente zur ELEKTRONONISCH durgeführten Mitgliederversammlung 2020: